I. Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
II. Fristen für Lieferungen und Leistungen, Einstellen von Daten in das Web, Verzug
1. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernder Unterlagen, Daten und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Auftraggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.
2. Zum Einstellen von Daten in das Web sind wir erst verpflichtet, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten vollständig nachgekommen ist.
3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn die Nichteinhaltung der Frist auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen ist. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
4. Die Erbringung von Teilleistungen ist innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zulässig, soweit sich daraus Nachteile für den Gebrauch nicht ergeben.
5. Wir kommen nur dann in Verzug, wenn die Leistung fällig ist und eine ausdrückliche schriftliche Mahnung erfolgt ist, es sei denn, es ist für die Leistung einer kalendermäßig bestimmte Zeit vertraglich vereinbart.
6. Entschädigungsansprüche des Auftraggebers sind in allen Fällen verspäteter Leistung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist damit nicht verbunden. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Auftraggebers bleibt unberührt.
7. Vom Vertrag kann der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, wenn die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf unser Verlangen binnen angemessener Frist zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt, Schadenersatz statt der Leistung verlangt oder am Vertrag festhält.
III. Leistungsumfang
1. Wir erbringen für den Auftraggeber Leistungen zur Erstellung von Konzepten für eine Internet-Präsentation (Web-Design) sowie deren Realisierung. Wir stellen Kunden weiterhin den für dien Internet-Auftritt erforderlichen Speicherplatz und die Internetanbindung zur Verfügung (Web-Hosting). Die Einzelheiten der Leistungen ergeben sich aus dem Projektbrief (Pflichtenheft). Für die Realisierung der Konzepte bedarf es in jedem Falle einer Freigabe durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist zu einer solchen Freigabe, unabhängig von der vertraglichen Abnahmefähigkeit der erstellten Konzepte, nicht verpflichtet. Freigabeerklärungen bedürfen der Schriftform.
2. Der Leistungsumfang wird durch den Projektbrief (Pflichtenheft) bestimmt. Zeichnungen, Abbildungen und Maße sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. Technische Änderungen, die auf die Verbesserungen der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben vorbehalten, sofern die Leistung nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Auftraggeber zumutbar sind.
4. Erbringen wir Leistungen und Dienste unentgeltlich, kann der Auftraggeber daraus keinen Leistungsanspruch herleiten. Wir sind berechtigt solche Leistungen und Dienste jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen.
IV. Laden von Kundendaten
Ist nichts anderes vereinbart, ist der Kunde für das Laden der eigenen Dateien auf dem Server selbst verantwortlich. Der Auftraggeber erhält zu diesem Zweck die Internet-Adresse und ein Passwort mitgeteilt. Soweit wir beauftragt sind, Daten auf den Server zu laden, die von dem Kunden selbst oder einem von ihm beauftragten Dritten erstellt worden sind, erteilt uns der Kunde eine einfache, nicht ausschließliche und auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Lizenz zu den für das Laden erforderlichen Vervielfältigungshandlungen.
V. Anbindung an das Internet
Soweit wir die Anbindung an das Internet übernommen haben, schulden wir das Bemühen, die von dem Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten (Website) über das Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zu der Website von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben. Wir übernehmen jedoch keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs und garantieren keine Verfügungszeiten oder Verfügbarkeitsgrade.
VI. Wartung von Internetseiten
1. Wird ein Wartungsvertrag für Internetseiten abgeschlossen, schulden wir die Kontrolle und Aktualisierung der zu wartenden Seiten in den mit dem Kunden im Projektbrief festgelegten Zeitabständen, sowie die Beseitigung eventueller Fehlfunktionen. Treten Fehlfunktionen auf, obliegt es dem Auftraggeber uns unverzüglich zu informieren.
2. Der Auftraggeber ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen an den uns zur Wartung übertragenen Seiten durch Dritte durchgeführt werden. Liegen solche Änderungen vor, sind wir bis zu deren Beseitigung von unserer Leistungspflicht befreit. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt bestehen.
3. Spezielle Hostingtarife mit Wartungszeitpauschale
Die Hostingtarife mit Wartungszeitpauschale sind ein besonderes Produkt von headworker.de, indem das Hosting von Websites mit Websitepflege, die headworker.de für den Kunden durchführt, verknüpft wird. Wird ein Hostingvertrag mit headworker.de geschlossen, indem eine Wartungszeitpauschale enthalten ist, garantiert headworker.de dem Kunden die als Vertragsgegenstand genannte monatliche Zeit, um folgende Arbeiten an der Internetseite des Kunden durchzuführen:
Frontend (sichtbare Internetseite):
- Textänderungen- und Updates
- Einstellen neuer Texte auf vorhandenen Seiten (HTML, PHP, ASP, etc.)
- Einstellen von Online-Werbemitteln, die durch den Websitebetreiber zur Verfügung gestellt werden
- Anlegen neuer Artikel, Einstellen neuer Artikeltexte und Bilder in Online-Shops
- Auswechseln vorhandener Fotografien, Grafiken, Musik- und Videodateien
- Einstellen neuer Fotografien, Grafiken, Musik-, Video- und PDF – Dateien auf vorhandene Seiten (HTML, PHP, ASP, etc.)
Backend (Kunden-Loginbereich):
- Anlegen, Löschen, Ändern von E-Mailadressen, Subdomains, Autorespondern, Cronjobs
- Einstellungen am Antiviren- und Antispam – Filter
- Einstellungen an Scripten oder in Loginbereichen: z.B. Anzahl an Zeichen in einem Gästebuch
- Versand der Web-Statistik, sofern eine Erfassung der Statistik im Hostingtarif enthalten ist
- Durchführung von Bestellung neuer Leistungen (Domains, Datenbanken, Traffic, etc.)
- Zusendung von Passwörtern
Maßgabe bei allen Inklusive-Leistungen ist, dass es sich um Tätigkeiten handelt, bei denen der zeitliche Aufwand innerhalb der monatlichen Wartungspauschale liegt und bei denen es sich nicht um die (Neu-)Erstellung von Elementen (Dateien, Script-Programmierung, Implementierung von Gästebüchern, etc.) in einer Website handelt. Zudem ausgenommen sind Wartungsarbeiten in Fremdsystemen wie z.B. Ebay oder Immobilienscout24. Inbegriffen sind aber Online-Shops, die der Kunde für sein Unternehmen hat unter eigenen Domains erstellen lassen.
Die Wartungszeitpauschale steht dem Kunden für jedes seiner Hosting-Tarife zur Verfügung, falls in der Leistungsbeschreibung mit angegeben. Ungenutzte Wartungszeit verfällt am Ende des jeweiligen Monats. Um Wartungszeit in Anspruch zu nehmen, sendet der Kunde headworker.de seine gewünschten Arbeiten schriftlich in einer E-Mail, per Post oder Fax- oder verabredet die Wartungsaufgaben telefonisch und liefert eventuell benötigte Materialien wie Fotografien, Musikdateien, etc. zeitnah an. headworker.de bemüht sich, die Arbeiten werktags, innerhalb von 24 Stunden durchzuführen. In Urlaubszeiten trifft headworker.de mit dem Kunden eine gesonderte Urlaubsregelung, die gewährleistet, dass in dem entsprechenden Monat die Arbeiten wunschgemäß ausgeführt werden können. Der Wartungszeitstatus (Verbrauch von Wartungszeit) und die durchgeführten Arbeiten werden von headworker.de erfasst und können jederzeit telefonisch abgefragt werden.
VII. Rücktritt des Auftraggebers, Kündigung
1. Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Leistungsentgelts für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
2. Beide Parteien können diesen Vertrag außerordentlich kündigen, wenn – es einer Vertragspartei aufgrund schwerwiegender oder vielfacher Vertragsverstöße der anderen Seite unzumutbar ist, am Vertrag festzuhalten,
– die relevanten Vertragsverstöße mindestens einmal unter Fristsetzung schriftlich abgemahnt worden sind, und
– der konkrete Vertragsverstoß dennoch fortgesetzt oder wiederholt wird.
3. Als schwerwiegender Vertragsverstoß, der unmittelbar zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, gilt im übrigen auch, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei Insolvenzantrag gestellt und nicht innerhalb von vier Wochen als unbegründet zurückgewiesen, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.
VIII. Abnahme
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unsere Leistung abzunehmen. Unsere Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber unsere Leistung in Benutzung nimmt und binnen einer Frist von 14 Tagen nach Inbenutzungnahme keine Mängel an der von uns erbrachten Leistung rügt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber auf unser schriftliches Abnahmeverlangen hin binnen einer Frist von 14 Tagen keine Mängel an unserer Vertragsleistung geltend macht. Wir verpflichten uns den Kunden schriftlich bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens hinzuweisen.
2. Wir zeigen dem Kunden schriftlich an, dass wir die uns überlassenen Daten geladen haben. Der Kunde hat die Website unverzüglich auf Mängel, insbesondere bei der Benutzung über das Internet und mit marktüblicher Browser-Software, zu überprüfen. Erfolgt binnen zwei Wochen nach Erhalt der Anzeige keine schriftliche Mängelrüge durch den Kunden, die schriftlich die Mängel in nachvollziehbarer Form darlegt, gilt das Laden der Dateien als abgenommen. Wir verpflichten uns den Kunden schriftlich bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens hinzuweisen.
IX. Laufzeit und Kündigung von Web-Hosting- und Wartungsverträgen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, beträgt die Laufzeit von Web-Hosting- und Wartungsverträgen mindestens ein Jahr. Erfolgt die Kündigung eines Vertrages nicht mindestens vier Wochen vor dem Ende der Laufzeit, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Die Kündigung eines Vertrages bedarf der Schriftform.
X. Gewährleistung
Wir stehen dafür ein, dass unsere Leistungen die vereinbarten Eigenschaften besitzen, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Für Mängel an unserer Leistung haften wir wie folgt:
1. Uns ist zunächst stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Wird uns dies verweigert, sind wir von der Gewährleistung befreit. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
2. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Frist beginnt mit der Abnahme.
3. Der Auftraggeber hat Mängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen.
4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Auftraggebers nur zurückgehalten werden, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel besteht, oder wenn die Mängelrüge unstreitig oder ihre Berechtigung rechtskräftig festgestellt ist. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstehenden Aufwendungen vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit unserer Leistung oder bei nur unerheblicher Minderung der Brauchbarkeit sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten unsachgemäße Änderungen unserer Leistungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gewährleistungsansprüche.
5. Für Schadenersatzansprüche gilt im übrigen Ziffer XII (sonstige Schadenersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die vorstehend geregelten Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Gewährleistungsanspruches sind ausgeschlossen.
XI. Nutzungsrechte und Copyrightvermerke
1. Wir räumen dem Auftraggeber ab dem Zeitpunkt der Entstehung die ausschließlichen, zeitlich unbefristeten, übertragbaren und inhaltlich unbeschränkten Rechte ein, die Gesamtleistung und alle Teilleistungen, die speziell für den Auftraggeber entwickelt wurden, einschließlich der Dokumentation zu nutzen, insbesondere zu dekompilieren, zu modifizieren, abzuändern, weiterzuentwickeln und Sublizenzen zu vergeben. Die Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben hiervon jedoch unberührt.
2. Sofern wir im Rahmen unserer Leistungen für den Auftraggeber schutzrechtsfähige Leistungen oder Teilleistungen entwickeln, steht uns das Recht auf Urhebernennung zu. Wir sind insoweit berechtigt, nach Absprache mit dem Auftraggeber einen Urhebervermerk in marktüblicher Form und Gestaltung anzubringen.
XII. Sonstige Schadenersatzansprüche
1. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder der vorsätzlichen und grob fahrlässigen Beeinträchtigung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein von Eigenschaften gehaftet wird.
4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5. Zur Schadensminderung ist der Auftraggeber verpflichtet, tägliche Sicherungen des Datenbestandes vorzunehmen, wie er auf unseren Server übertragen wird.
XIII. Zahlungsbedingungen & Rerchnungstellung
1. Unsere Leistungsentgelte und die Zahlungsfälligkeiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste bzw. aus dem Projektbrief. Die Leistungsentgelte sind zu den dort genannten Zahlungsterminen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.
2. Scheckhereingabe gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
3. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Auftraggeber auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
4. headworker.de versendet üblicherweise Rechnung via E-Mail im PDF-Format. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist headworker.de berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Portokosten in Höhe von EUR 2,50 zzgl. Mwst. pro Rechnung zu verlangen.
XIV. Verschwiegenheit
Beide Parteien verpflichten sich gegenüber nicht beteiligten Dritten gegenseitig zu absoluter Vertraulichkeit hinsichtlich aller Informationen, die sie bei Ausführung des Auftrages oder im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages erlangt haben und zum vorbehaltlosen Schutz dieser Vertraulichkeit. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind. Die Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den Ausnahmetatbestand beruft. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt gleichermaßen für alle Mitarbeiter, Subunternehmer, freien Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen der Parteien.
XV. Rechtmäßigkeit von Inhalten, Schutzrechte Dritter
1. Der Auftraggeber steht weiterhin dafür ein, dass auf der Website nur rechtmäßige Inhalte gespeichert sind und das Verlinkungen nur zu Seiten mit rechtmäßigen Inhalten bestehen. Insbesondere gewährleistet der Auftraggeber dass die gespeicherten Inhalte nicht gegen Bestimmungen des Strafrechts, insbesondere das Verbot der Verbreitung pornografischer Schriften (§ 184 StGB), die Vorschriften über die Volksverhetzung (§ 130 StGB) oder persönlichkeitsrechtliche Bestimmungen wie Beleidigung oder üble Nachrede ( §§ 185- 189 StGB) verstoßen. Erhalten wir Kenntnis von solchen Verstößen, sind wir berechtigt und u.U. gesetzlich verpflichtet, die Nutzung der gespeicherten Daten zu unterbinden.
2. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die uns überlassenen Materialien, Daten, Bilder, Grafiken usw. oder die vom Kunden selbst geladenen Daten für den Leistungszweck verwendet werden dürfen und die Verwendung für den Leistungszweck nicht in Rechte Dritter, insbesondere in Patente, Lizenzen oder sonstige Schutzrechte, eingreifen und nicht gegen Bestimmungen des Marken- oder Wettbewerbsrechts verstoßen. Der Auftraggeber wird uns auf erstes Anfordern von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen und gegen alle Ansprüche verteidigen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden. Der Auftraggeber erstattet die hierdurch entstehenden Kosten.
3. Der Auftraggeber gewährleistet weiterhin, dass die Bestimmungen über die Anbieterkennzeichnung erfüllt werden.
4. Die Vertragspartner sind wechselseitig verpflichtet, sich unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen sie Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen geltend gemacht werden.
5. Verstößt der Kunde gegen die vorstehend übernommenen Verpflichtungen, ist er zur Unterlassung des Verstoßes und zum Ersatz des uns entstandenen oder noch entstehenden Schadens verpflichtet. Der Auftraggeber hat uns von allen Schadenersatzansprüchen oder Aufwendungsersatzansprüchen Dritter freizustellen, die durch den Verstoß verursacht wurden. Unser Recht zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
XVI. Anbieterkennzeichnung
Wir haben das Recht von dem Auftraggeber zu verlangen, dass der Kunde auf jeder Seite der Website einen für den Benutzer lesbaren Hinweis auf uns aufnimmt. Soweit dies nicht zumutbar ist, hat der Hinweis auf einer Seite (Datei) zu erfolgen, die mittels Hyperlink von jeder Seite der Website erreichbar ist und die durch Ihre Kennzeichnung (Impressum o.ä.) erkennen lässt, dass dort ein Hinweis auf den Anbieter erfolgt.
XVII. Nachwirkende Pflichten
Nach Erfüllung oder vorzeitiger Beendigung des Vertrages werden beide Parteien sich alle empfangenen Gegenstände unverzüglich zurückgeben und alle Informationen erteilen bzw. Teilleistungen übergeben, die für die andere Vertragspartei in technischer, kaufmännischer oder rechnerischer Hinsicht relevant sind, soweit sie hierauf auch während der Vertragslaufzeit einen Anspruch hatten oder dieser Anspruch mit dem Vertragsende entstanden ist. Die allgemeinen Schutz- und Warnpflichten sind auch nach Vertragsende zu beachten. Elektronisch oder auf Papier archivierte Daten oder Informationen der anderen Vertragspartei sind auf deren Wunsch entweder zu vernichten oder auszuhändigen.
XVIII. Sonstiges
1. Erfüllungsort ist St. Leon-Rot.
2. Bei allen aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeit ist, wenn der Auftraggeber Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Sitz zuständig ist. Wir sind berechtig, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch soweit das deutsche Recht auf dieses verweist. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.
Stand 12/2019