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I. Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten
somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen
des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
II. Fristen für Lieferungen und Leistungen, Einstellen
von Daten in das Web, Verzug
1. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen
setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber
zu liefernder Unterlagen, Daten und Freigaben sowie die
Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch
den Auftraggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen
nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich
die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die
Verzögerung zu vertreten haben.
2. Zum Einstellen von Daten in das Web sind wir erst verpflichtet,
wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten vollständig
nachgekommen ist.
3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn
die Nichteinhaltung der Frist auf höhere Gewalt,
z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse,
z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen
ist. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann
nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines
bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
4. Die Erbringung von Teilleistungen ist innerhalb der
vereinbarten Lieferfrist zulässig, soweit sich daraus
Nachteile für den Gebrauch nicht ergeben.
5. Wir kommen nur dann in Verzug, wenn die Leistung fällig
ist und eine ausdrückliche schriftliche Mahnung erfolgt
ist, es sei denn, es ist für die Leistung einer kalendermäßig
bestimmte Zeit vertraglich vereinbart.
6. Entschädigungsansprüche des Auftraggebers
sind in allen Fällen verspäteter Leistung, auch
nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, sofern in Fällen des Vorsatzes oder
der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend
gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil
des Auftraggebers ist damit nicht verbunden. Das gesetzliche
Rücktrittsrecht des Auftraggebers bleibt unberührt.
7. Vom Vertrag kann der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen nur zurücktreten, wenn die Verzögerung
von uns zu vertreten ist.
8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf unser Verlangen
binnen angemessener Frist zu erklären, ob er vom
Vertrag zurücktritt, Schadenersatz statt der Leistung
verlangt oder am Vertrag festhält.
III. Leistungsumfang
1. Wir erbringen für den Auftraggeber Leistungen
zur Erstellung von Konzepten für eine Internet-Präsentation
(Web-Design) sowie deren Realisierung. Wir stellen Kunden
weiterhin den für dien Internet-Auftritt erforderlichen
Speicherplatz und die Internetanbindung zur Verfügung
(Web-Hosting). Die Einzelheiten der Leistungen ergeben
sich aus dem Projektbrief (Pflichtenheft). Für die
Realisierung der Konzepte bedarf es in jedem Falle einer
Freigabe durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist
zu einer solchen Freigabe, unabhängig von der vertraglichen
Abnahmefähigkeit der erstellten Konzepte, nicht verpflichtet.
Freigabeerklärungen bedürfen der Schriftform.
2. Der Leistungsumfang wird durch den Projektbrief (Pflichtenheft)
bestimmt. Zeichnungen, Abbildungen und Maße sind
nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wird.
3. Technische Änderungen, die auf die Verbesserungen
der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen
sind, bleiben vorbehalten, sofern die Leistung nicht erheblich
geändert wird und die Änderungen für den
Auftraggeber zumutbar sind.
4. Erbringen wir Leistungen und Dienste unentgeltlich,
kann der Auftraggeber daraus keinen Leistungsanspruch
herleiten. Wir sind berechtigt solche Leistungen und Dienste
jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen.
IV. Laden von Kundendaten
Ist nichts anderes vereinbart, ist der Kunde für
das Laden der eigenen Dateien auf dem Server selbst verantwortlich.
Der Auftraggeber erhält zu diesem Zweck die Internet-Adresse
und ein Passwort mitgeteilt. Soweit wir beauftragt sind,
Daten auf den Server zu laden, die von dem Kunden selbst
oder einem von ihm beauftragten Dritten erstellt worden
sind, erteilt uns der Kunde eine einfache, nicht ausschließliche
und auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Lizenz
zu den für das Laden erforderlichen Vervielfältigungshandlungen.
V. Anbindung an das Internet
Soweit wir die Anbindung an das Internet übernommen
haben, schulden wir das Bemühen, die von dem Kunden
vertragsgemäß gespeicherten Daten (Website)
über das Internet der Öffentlichkeit in einer
Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit
Zugang zu der Website von einem Ort und zu einer Zeit,
die sie jeweils individuell wählen, haben. Wir übernehmen
jedoch keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen
Zugangs und garantieren keine Verfügungszeiten oder
Verfügbarkeitsgrade.
VI. Wartung von Internetseiten
1. Wird ein Wartungsvertrag für Internetseiten abgeschlossen,
schulden wir die Kontrolle und Aktualisierung der zu wartenden
Seiten in den mit dem Kunden im Projektbrief festgelegten
Zeitabständen, sowie die Beseitigung eventueller
Fehlfunktionen. Treten Fehlfunktionen auf, obliegt es
dem Auftraggeber uns unverzüglich zu informieren.
2. Der Auftraggeber ist während der Vertragsdauer
dafür verantwortlich, dass keine Änderungen
an den uns zur Wartung übertragenen Seiten durch
Dritte durchgeführt werden. Liegen solche Änderungen
vor, sind wir bis zu deren Beseitigung von unserer Leistungspflicht
befreit. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers
bleibt bestehen.
3. Spezielle Hostingtarife mit Wartungszeitpauschale
Die Hostingtarife mit Wartungszeitpauschale sind ein besonderes Produkt von headworker.de, indem das Hosting von Websites mit Websitepflege, die headworker.de für den Kunden durchführt, verknüpft wird. Wird ein Hostingvertrag mit headworker.de geschlossen, indem eine Wartungszeitpauschale enthalten ist, garantiert headworker.de dem Kunden die als Vertragsgegenstand genannte monatliche Zeit, um folgende Arbeiten an der Internetseite des Kunden durchzuführen:
Frontent (sichtbare Internetseite):
- Textänderungen- und Updates
- Einstellen neuer Texte auf vorhandenen Seiten (HTML, PHP, ASP, etc.)
- Einstellen von Online-Werbemitteln, die durch den Websitebetreiber zur Verfügung gestellt werden
- Anlegen neuer Artikel, Einstellen neuer Artikeltexte und Bilder in Online-Shops
- Auswechseln vorhandener Fotografien, Grafiken, Musik- und Videodateien
- Einstellen neuer Fotografien, Grafiken, Musik-, Video- und PDF - Dateien auf vorhandene Seiten (HTML, PHP, ASP, etc.)
Backend (Kunden-Loginbereich):
- Anlegen, Löschen, Ändern von Emailadressen, Subdomains, Autorespondern, Cronjobs
- Einstellungen am Antiviren- und Antispam - Filter
- Einstellungen an Scripten oder in Loginbereichen: z.B. Anzahl an Zeichen in einem Gästebuch
- Versand der Web-Statistik, sofern eine Erfassung der Statistik im Hostingtarif enthalten ist
- Durchführung von Bestellung neuer Leistungen (Domains, Datenbanken, Traffic, etc.)
- Zusendung von Passwörtern
Maßgabe bei allen (auch hier nicht erfassten) Inklusive-Leistungen ist, dass es sich um Tätigkeiten handelt, bei denen der zeitliche Aufwand innerhalb der monatl. Wartungspauschale liegt und bei denen es sich nicht um die (Neu-)Erstellung von Elementen (Dateien, Script-Programmierung, Implementierung von Gästebüchern, etc.) in einer Website handelt. Diese Arbeiten würden das zeitliche Maß der Wartungszeitpauschale deutlich übersteigen.
Die Wartungszeitpauschale steht dem Kunden für jedes seiner Hosting-Tarife zur Verfügung, falls in der Leistungsbeschreibung mit angegeben. Ungenutzte Wartungszeit verfällt am Ende des jeweiligen Monats.
Um Wartungszeit in Anspruch zu nehmen, sendet der Kunde headworker.de seine gewünschten Arbeiten schriftlich in einer Email, per Post oder Fax- oder verabredet die Wartungsaufgaben telefonisch und liefert eventuell benötigte Materialien wie Fotografien, Musikdateien, etc. zeitnah an. headworker.de bemüht sich, die Arbeiten werktags, innerhalb von 24 Stunden durchzuführen. In Urlaubszeiten trifft headworker.de mit dem Kunden eine gesonderte Urlaubsregelung, die gewährleistet, dass in dem entsprechenden Monat die Arbeiten wunschgemäß ausgeführt werden können.
Der Wartungszeitstatus (Verbrauch von Wartungszeit) und die durchgeführten Arbeiten werden von headworker.de schriftlich erfasst und können jederzeit telefonisch abgefragt- oder via Email angefordert werden.
VII. Rücktritt des Auftraggebers, Kündigung
1. Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten
Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit,
einen höheren tatsächlichen Schaden geltend
zu machen, 10 % des Leistungsentgelts für die durch
die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und
für entgangenen Gewinn fordern. Uns bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer
Höhe entstanden ist.
2. Beide Parteien können diesen Vertrag außerordentlich
kündigen, wenn - es einer Vertragspartei aufgrund
schwerwiegender oder vielfacher Vertragsverstöße
der anderen Seite unzumutbar ist, am Vertrag festzuhalten,
- die relevanten Vertragsverstöße mindestens
einmal unter Fristsetzung schriftlich abgemahnt worden
sind, und
- der konkrete Vertragsverstoß dennoch fortgesetzt
oder wiederholt wird.
3. Als schwerwiegender Vertragsverstoß, der unmittelbar
zur außerordentlichen Kündigung berechtigt,
gilt im übrigen auch, wenn über das Vermögen
der anderen Vertragspartei Insolvenzantrag gestellt und
nicht innerhalb von vier Wochen als unbegründet zurückgewiesen,
ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse
abgewiesen wird.
VIII. Abnahme
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unsere Leistung
abzunehmen. Unsere Leistung gilt als abgenommen, wenn
der Auftraggeber unsere Leistung in Benutzung nimmt und
binnen einer Frist von 14 Tagen nach Inbenutzungnahme
keine Mängel an der von uns erbrachten Leistung rügt.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber auf unser schriftliches
Abnahmeverlangen hin binnen einer Frist von 14 Tagen keine
Mängel an unserer Vertragsleistung geltend macht.
Wir verpflichten uns den Kunden schriftlich bei Beginn
der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens
hinzuweisen.
2. Wir zeigen dem Kunden schriftlich an, dass wir die
uns überlassenen Daten geladen haben. Der Kunde hat
die Website unverzüglich auf Mängel, insbesondere
bei der Benutzung über das Internet und mit marktüblicher
Browser-Software, zu überprüfen. Erfolgt binnen
zwei Wochen nach Erhalt der Anzeige keine schriftliche
Mängelrüge durch den Kunden, die schriftlich
die Mängel in nachvollziehbarer Form darlegt, gilt
das Laden der Dateien als abgenommen. Wir verpflichten
uns den Kunden schriftlich bei Beginn der Frist auf die
vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens hinzuweisen.
IX. Laufzeit und Kündigung von Web-Hosting- und
Wartungsverträgen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, beträgt
die Laufzeit von Web-Hosting- und Wartungsverträgen
mindestens ein Jahr. Erfolgt die Kündigung eines
Vertrages nicht mindestens vier Wochen vor dem Ende der
Laufzeit, verlängert sich der Vertrag um jeweils
ein weiteres Jahr. Die Kündigung eines Vertrages
bedarf der Schriftform.
X. Gewährleistung
Wir stehen dafür ein, dass unsere Leistungen die
vereinbarten Eigenschaften besitzen, den anerkannten Regeln
der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet
sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen
oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben
oder mindern
Für Mängel an unserer Leistung haften wir wie
folgt:
1. Uns ist zunächst stets Gelegenheit zur Nacherfüllung
innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Wird
uns dies verweigert, sind wir von der Gewährleistung
befreit. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann
der Auftraggeber unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche
vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung
mindern.
2. Gewährleistungsansprüche verjähren in
12 Monaten. Die Frist beginnt mit der Abnahme.
3. Der Auftraggeber hat Mängel uns gegenüber
unverzüglich schriftlich zu rügen.
4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des
Auftraggebers nur zurückgehalten werden, wenn eine
Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren
Berechtigung kein Zweifel besteht, oder wenn die Mängelrüge
unstreitig oder ihre Berechtigung rechtskräftig festgestellt
ist. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, sind
wir berechtigt, die uns entstehenden Aufwendungen vom
Auftraggeber ersetzt zu verlangen. Mängelansprüche
bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit unserer Leistung oder bei
nur unerheblicher Minderung der Brauchbarkeit sowie bei
nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Auftraggeber
oder von Dritten unsachgemäße Änderungen
unserer Leistungen vorgenommen, bestehen für diese
und die daraus entstehenden Folgen keine Gewährleistungsansprüche.
5. Für Schadenersatzansprüche gilt im übrigen
Ziffer XII (sonstige Schadenersatzansprüche). Weitergehende
oder andere als die vorstehend geregelten Ansprüche
des Auftraggebers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen
wegen eines Gewährleistungsanspruches sind ausgeschlossen.
XI. Nutzungsrechte und Copyrightvermerke
1. Wir räumen dem Auftraggeber ab dem Zeitpunkt der
Entstehung die ausschließlichen, zeitlich unbefristeten,
übertragbaren und inhaltlich unbeschränkten
Rechte ein, die Gesamtleistung und alle Teilleistungen,
die speziell für den Auftraggeber entwickelt wurden,
einschließlich der Dokumentation zu nutzen, insbesondere
zu dekompilieren, zu modifizieren, abzuändern, weiterzuentwickeln
und Sublizenzen zu vergeben. Die Urheberpersönlichkeitsrechte
bleiben hiervon jedoch unberührt.
2. Sofern wir im Rahmen unserer Leistungen für den
Auftraggeber schutzrechtsfähige Leistungen oder Teilleistungen
entwickeln, steht uns das Recht auf Urhebernennung zu.
Wir sind insoweit berechtigt, nach Absprache mit dem Auftraggeber
einen Urhebervermerk in marktüblicher Form und Gestaltung
anzubringen.
XII. Sonstige Schadenersatzansprüche
1. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, gleich
aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung
von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter
Handlung, sind ausgeschlossen.
2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B.
nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes
und der groben Fahrlässigkeit oder der vorsätzlichen
und grob fahrlässigen Beeinträchtigung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder bei der schuldhaften
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für
Körperschäden oder wegen der Übernahme
einer Garantie für das Vorhandensein von Eigenschaften
gehaftet wird.
4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des
Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5. Zur Schadensminderung ist der Auftraggeber verpflichtet,
tägliche Sicherungen des Datenbestandes vorzunehmen,
wie er auf unseren Server übertragen wird.
XIII. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Leistungsentgelte und die Zahlungsfälligkeiten
ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste
bzw. aus dem Projektbrief. Die Leistungsentgelte sind
zu den dort genannten Zahlungsterminen ohne Abzug zur
Zahlung fällig. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.
2. Scheckhereingabe gelten erst nach Einlösung als
Zahlung.
3. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener
Gegenansprüche steht dem Auftraggeber auch kein Zurückbehaltungsrecht
zu.
XIV. Verschwiegenheit
Beide Parteien verpflichten sich gegenüber nicht
beteiligten Dritten gegenseitig zu absoluter Vertraulichkeit
hinsichtlich aller Informationen, die sie bei Ausführung
des Auftrages oder im Zusammenhang mit der Ausführung
des Auftrages erlangt haben und zum vorbehaltlosen Schutz
dieser Vertraulichkeit. Dies gilt nicht für Informationen,
die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei
selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite
bekannt geworden sind. Die Beweislast für eine solche
Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den Ausnahmetatbestand
beruft. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt gleichermaßen
für alle Mitarbeiter, Subunternehmer, freien Mitarbeiter
oder sonstige Erfüllungsgehilfen der Parteien.
XV. Rechtmäßigkeit von Inhalten, Schutzrechte
Dritter
1. Der Auftraggeber steht weiterhin dafür ein, dass
auf der Website nur rechtmäßige Inhalte gespeichert
sind und das Verlinkungen nur zu Seiten mit rechtmäßigen
Inhalten bestehen. Insbesondere gewährleistet der
Auftraggeber dass die gespeicherten Inhalte nicht gegen
Bestimmungen des Strafrechts, insbesondere das Verbot
der Verbreitung pornografischer Schriften (§ 184
StGB), die Vorschriften über die Volksverhetzung
(§ 130 StGB) oder persönlichkeitsrechtliche
Bestimmungen wie Beleidigung oder üble Nachrede (
§§ 185- 189 StGB) verstoßen. Erhalten
wir Kenntnis von solchen Verstößen, sind wir
berechtigt und u.U. gesetzlich verpflichtet, die Nutzung
der gespeicherten Daten zu unterbinden.
2. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die uns
überlassenen Materialien, Daten, Bilder, Grafiken
usw. oder die vom Kunden selbst geladenen Daten für
den Leistungszweck verwendet werden dürfen und die
Verwendung für den Leistungszweck nicht in Rechte
Dritter, insbesondere in Patente, Lizenzen oder sonstige
Schutzrechte, eingreifen und nicht gegen Bestimmungen
des Marken- oder Wettbewerbsrechts verstoßen. Der
Auftraggeber wird uns auf erstes Anfordern von allen Forderungen
und Ansprüchen freistellen und gegen alle Ansprüche
verteidigen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten
Dritter geltend gemacht werden. Der Auftraggeber erstattet
die hierdurch entstehenden Kosten.
3. Der Auftraggeber gewährleistet weiterhin, dass
die Bestimmungen über die Anbieterkennzeichnung erfüllt
werden.
4. Die Vertragspartner sind wechselseitig verpflichtet,
sich unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
wenn gegen sie Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten
im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen
Leistungen geltend gemacht werden.
5. Verstößt der Kunde gegen die vorstehend
übernommenen Verpflichtungen, ist er zur Unterlassung
des Verstoßes und zum Ersatz des uns entstandenen
oder noch entstehenden Schadens verpflichtet. Der Auftraggeber
hat uns von allen Schadenersatzansprüchen oder Aufwendungsersatzansprüchen
Dritter freizustellen, die durch den Verstoß verursacht
wurden. Unser Recht zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen
Kündigung bleibt unberührt.
XVI. Anbieterkennzeichnung
Wir haben das Recht von dem Auftraggeber zu verlangen,
dass der Kunde auf jeder Seite der Website einen für
den Benutzer lesbaren Hinweis auf uns aufnimmt. Soweit
dies nicht zumutbar ist, hat der Hinweis auf einer Seite
(Datei) zu erfolgen, die mittels Hyperlink von jeder Seite
der Website erreichbar ist und die durch Ihre Kennzeichnung
(Impressum o.ä.) erkennen lässt, dass dort ein
Hinweis auf den Anbieter erfolgt.
XVII. Nachwirkende Pflichten
Nach Erfüllung oder vorzeitiger Beendigung des Vertrages
werden beide Parteien sich alle empfangenen Gegenstände
unverzüglich zurückgeben und alle Informationen
erteilen bzw. Teilleistungen übergeben, die für
die andere Vertragspartei in technischer, kaufmännischer
oder rechnerischer Hinsicht relevant sind, soweit sie
hierauf auch während der Vertragslaufzeit einen Anspruch
hatten oder dieser Anspruch mit dem Vertragsende entstanden
ist. Die allgemeinen Schutz- und Warnpflichten sind auch
nach Vertragsende zu beachten. Elektronisch oder auf Papier
archivierte Daten oder Informationen der anderen Vertragspartei
sind auf deren Wunsch entweder zu vernichten oder auszuhändigen.
XVIII. Sonstiges
1. Erfüllungsort ist Troisdorf.
2. Bei allen aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeit ist, wenn der Auftraggeber Unternehmer, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, die
Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren
Sitz zuständig ist. Wir sind berechtig, am Sitz des
Auftraggebers zu klagen.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch soweit das deutsche
Recht auf dieses verweist. Dies gilt auch dann, wenn der
Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.
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