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I. Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten
somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen
des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
II. Fristen für Lieferungen und Leistungen, Einstellen
von Daten in das Web, Verzug
1. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen
setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber
zu liefernder Unterlagen, Daten und Freigaben sowie die
Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch
den Auftraggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen
nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich
die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die
Verzögerung zu vertreten haben.
2. Zum Einstellen von Daten in das Web sind wir erst verpflichtet,
wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten vollständig
nachgekommen ist.
3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn
die Nichteinhaltung der Frist auf höhere Gewalt,
z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse,
z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen
ist. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann
nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines
bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
4. Die Erbringung von Teilleistungen ist innerhalb der
vereinbarten Lieferfrist zulässig, soweit sich daraus
Nachteile für den Gebrauch nicht ergeben.
5. Wir kommen nur dann in Verzug, wenn die Leistung fällig
ist und eine ausdrückliche schriftliche Mahnung erfolgt
ist, es sei denn, es ist für die Leistung einer kalendermäßig
bestimmte Zeit vertraglich vereinbart.
6. Entschädigungsansprüche des Auftraggebers
sind in allen Fällen verspäteter Leistung, auch
nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, sofern in Fällen des Vorsatzes oder
der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend
gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil
des Auftraggebers ist damit nicht verbunden. Das gesetzliche
Rücktrittsrecht des Auftraggebers bleibt unberührt.
7. Vom Vertrag kann der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen nur zurücktreten, wenn die Verzögerung
von uns zu vertreten ist.
8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf unser Verlangen
binnen angemessener Frist zu erklären, ob er vom
Vertrag zurücktritt, Schadenersatz statt der Leistung
verlangt oder am Vertrag festhält.
III. Leistungsumfang
1. Wir erbringen für den Auftraggeber Leistungen
zur Erstellung von Konzepten für eine Internet-Präsentation
(Web-Design) sowie deren Realisierung. Wir stellen Kunden
weiterhin den für dien Internet-Auftritt erforderlichen
Speicherplatz und die Internetanbindung zur Verfügung
(Web-Hosting). Die Einzelheiten der Leistungen ergeben
sich aus dem Projektbrief (Pflichtenheft). Für die
Realisierung der Konzepte bedarf es in jedem Falle einer
Freigabe durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist
zu einer solchen Freigabe, unabhängig von der vertraglichen
Abnahmefähigkeit der erstellten Konzepte, nicht verpflichtet.
Freigabeerklärungen bedürfen der Schriftform.
2. Der Leistungsumfang wird durch den Projektbrief (Pflichtenheft)
bestimmt. Zeichnungen, Abbildungen und Maße sind
nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wird.
3. Technische Änderungen, die auf die Verbesserungen
der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen
sind, bleiben vorbehalten, sofern die Leistung nicht erheblich
geändert wird und die Änderungen für den
Auftraggeber zumutbar sind.
4. Erbringen wir Leistungen und Dienste unentgeltlich,
kann der Auftraggeber daraus keinen Leistungsanspruch
herleiten. Wir sind berechtigt solche Leistungen und Dienste
jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen.
IV. Laden von Kundendaten
Ist nichts anderes vereinbart, ist der Kunde für
das Laden der eigenen Dateien auf dem Server selbst verantwortlich.
Der Auftraggeber erhält zu diesem Zweck die Internet-Adresse
und ein Passwort mitgeteilt. Soweit wir beauftragt sind,
Daten auf den Server zu laden, die von dem Kunden selbst
oder einem von ihm beauftragten Dritten erstellt worden
sind, erteilt uns der Kunde eine einfache, nicht ausschließliche
und auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Lizenz
zu den für das Laden erforderlichen Vervielfältigungshandlungen.
V. Anbindung an das Internet
Soweit wir die Anbindung an das Internet übernommen
haben, schulden wir das Bemühen, die von dem Kunden
vertragsgemäß gespeicherten Daten (Website)
über das Internet der Öffentlichkeit in einer
Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit
Zugang zu der Website von einem Ort und zu einer Zeit,
die sie jeweils individuell wählen, haben. Wir übernehmen
jedoch keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen
Zugangs und garantieren keine Verfügungszeiten oder
Verfügbarkeitsgrade.
VI. Wartung von Internetseiten
1. Wird ein Wartungsvertrag für Internetseiten abgeschlossen,
schulden wir die Kontrolle und Aktualisierung der zu wartenden
Seiten in den mit dem Kunden im Projektbrief festgelegten
Zeitabständen, sowie die Beseitigung eventueller
Fehlfunktionen. Treten Fehlfunktionen auf, obliegt es
dem Auftraggeber uns unverzüglich zu informieren.
2. Der Auftraggeber ist während der Vertragsdauer
dafür verantwortlich, dass keine Änderungen
an den uns zur Wartung übertragenen Seiten durch
Dritte durchgeführt werden. Liegen solche Änderungen
vor, sind wir bis zu deren Beseitigung von unserer Leistungspflicht
befreit. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers
bleibt bestehen.
3. Spezielle Hostingtarife mit Wartungszeitpauschale
Die Hostingtarife mit Wartungszeitpauschale sind ein besonderes Produkt von headworker.de, indem das Hosting von Websites mit Websitepflege, die headworker.de für den Kunden durchführt, verknüpft wird. Wird ein Hostingvertrag mit headworker.de geschlossen, indem eine Wartungszeitpauschale enthalten ist, garantiert headworker.de dem Kunden die als Vertragsgegenstand genannte monatliche Zeit, um folgende Arbeiten an der Internetseite des Kunden durchzuführen:
Frontent (sichtbare Internetseite):
- Textänderungen- und Updates
- Einstellen neuer Texte auf vorhandenen Seiten (HTML, PHP, ASP, etc.)
- Einstellen von Online-Werbemitteln, die durch den Websitebetreiber zur Verfügung gestellt werden
- Anlegen neuer Artikel, Einstellen neuer Artikeltexte und Bilder in Online-Shops
- Auswechseln vorhandener Fotografien, Grafiken, Musik- und Videodateien
- Einstellen neuer Fotografien, Grafiken, Musik-, Video- und PDF - Dateien auf vorhandene Seiten (HTML, PHP, ASP, etc.)
Backend (Kunden-Loginbereich):
- Anlegen, Löschen, Ändern von Emailadressen, Subdomains, Autorespondern, Cronjobs
- Einstellungen am Antiviren- und Antispam - Filter
- Einstellungen an Scripten oder in Loginbereichen: z.B. Anzahl an Zeichen in einem Gästebuch
- Versand der Web-Statistik, sofern eine Erfassung der Statistik im Hostingtarif enthalten ist
- Durchführung von Bestellung neuer Leistungen (Domains, Datenbanken, Traffic, etc.)
- Zusendung von Passwörtern
Maßgabe bei allen Inklusive-Leistungen ist, dass es sich um Tätigkeiten handelt, bei denen der zeitliche Aufwand innerhalb der monatlichen Wartungspauschale liegt und bei denen es sich nicht um die (Neu-)Erstellung von Elementen (Dateien, Script-Programmierung, Implementierung von Gästebüchern, etc.) in einer Website handelt. Diese Arbeiten würden zudem das zeitliche Maß der Wartungszeitpauschale deutlich übersteigen.
Die Wartungszeitpauschale steht dem Kunden für jedes seiner Hosting-Tarife zur Verfügung, falls in der Leistungsbeschreibung mit angegeben. Ungenutzte Wartungszeit verfällt am Ende des jeweiligen Monats.
Um Wartungszeit in Anspruch zu nehmen, sendet der Kunde headworker.de seine gewünschten Arbeiten schriftlich in einer Email, per Post oder Fax- oder verabredet die Wartungsaufgaben telefonisch und liefert eventuell benötigte Materialien wie Fotografien, Musikdateien, etc. zeitnah an. headworker.de bemüht sich, die Arbeiten werktags, innerhalb von 24 Stunden durchzuführen. In Urlaubszeiten trifft headworker.de mit dem Kunden eine gesonderte Urlaubsregelung, die gewährleistet, dass in dem entsprechenden Monat die Arbeiten wunschgemäß ausgeführt werden können.
Der Wartungszeitstatus (Verbrauch von Wartungszeit)
und die durchgeführten Arbeiten werden von headworker.de
schriftlich erfasst und können jederzeit telefonisch
abgefragt- oder via Email angefordert werden.
VII. Rücktritt des Auftraggebers, Kündigung
1. Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten
Auftrag zurück, können wir unbeschadet der
Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen
Schaden geltend zu machen, 10 % des Leistungsentgelts
für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen
Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Uns
bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht
oder in geringerer Höhe entstanden ist.
2. Beide Parteien können diesen Vertrag außerordentlich
kündigen, wenn - es einer Vertragspartei aufgrund
schwerwiegender oder vielfacher Vertragsverstöße
der anderen Seite unzumutbar ist, am Vertrag festzuhalten,
- die relevanten Vertragsverstöße mindestens
einmal unter Fristsetzung schriftlich abgemahnt worden
sind, und
- der konkrete Vertragsverstoß dennoch fortgesetzt
oder wiederholt wird.
3. Als schwerwiegender Vertragsverstoß, der unmittelbar
zur außerordentlichen Kündigung berechtigt,
gilt im übrigen auch, wenn über das Vermögen
der anderen Vertragspartei Insolvenzantrag gestellt
und nicht innerhalb von vier Wochen als unbegründet
zurückgewiesen, ein Insolvenzverfahren eröffnet
oder mangels Masse abgewiesen wird.
4. headworker.de berechnet generell für die Kündigungsbearbeitung
€ 15,-- zzgl. Mwst..
VIII. Abnahme
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unsere Leistung
abzunehmen. Unsere Leistung gilt als abgenommen, wenn
der Auftraggeber unsere Leistung in Benutzung nimmt
und binnen einer Frist von 14 Tagen nach Inbenutzungnahme
keine Mängel an der von uns erbrachten Leistung
rügt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber auf
unser schriftliches Abnahmeverlangen hin binnen einer
Frist von 14 Tagen keine Mängel an unserer Vertragsleistung
geltend macht. Wir verpflichten uns den Kunden schriftlich
bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines
Verhaltens hinzuweisen.
2. Wir zeigen dem Kunden schriftlich an, dass wir die
uns überlassenen Daten geladen haben. Der Kunde
hat die Website unverzüglich auf Mängel, insbesondere
bei der Benutzung über das Internet und mit marktüblicher
Browser-Software, zu überprüfen. Erfolgt binnen
zwei Wochen nach Erhalt der Anzeige keine schriftliche
Mängelrüge durch den Kunden, die schriftlich
die Mängel in nachvollziehbarer Form darlegt, gilt
das Laden der Dateien als abgenommen. Wir verpflichten
uns den Kunden schriftlich bei Beginn der Frist auf
die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens hinzuweisen.
IX. Laufzeit und Kündigung von Web-Hosting-
und Wartungsverträgen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde,
beträgt die Laufzeit von Web-Hosting- und Wartungsverträgen
mindestens ein Jahr. Erfolgt die Kündigung eines
Vertrages nicht mindestens vier Wochen vor dem Ende
der Laufzeit, verlängert sich der Vertrag um jeweils
ein weiteres Jahr. Die Kündigung eines Vertrages
bedarf der Schriftform.
X. Gewährleistung
Wir stehen dafür ein, dass unsere Leistungen die
vereinbarten Eigenschaften besitzen, den anerkannten
Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern
behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu
dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten
Gebrauch aufheben oder mindern
Für Mängel an unserer Leistung haften wir
wie folgt:
1. Uns ist zunächst stets Gelegenheit zur Nacherfüllung
innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren.
Wird uns dies verweigert, sind wir von der Gewährleistung
befreit. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann
der Auftraggeber unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche
vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung
mindern.
2. Gewährleistungsansprüche verjähren
in 12 Monaten. Die Frist beginnt mit der Abnahme.
3. Der Auftraggeber hat Mängel uns gegenüber
unverzüglich schriftlich zu rügen.
4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des
Auftraggebers nur zurückgehalten werden, wenn eine
Mängelrüge geltend gemacht wird, über
deren Berechtigung kein Zweifel besteht, oder wenn die
Mängelrüge unstreitig oder ihre Berechtigung
rechtskräftig festgestellt ist. Erfolgt die Mängelrüge
zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstehenden
Aufwendungen vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher
Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit unserer
Leistung oder bei nur unerheblicher Minderung der Brauchbarkeit
sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden
vom Auftraggeber oder von Dritten unsachgemäße
Änderungen unserer Leistungen vorgenommen, bestehen
für diese und die daraus entstehenden Folgen keine
Gewährleistungsansprüche.
5. Für Schadenersatzansprüche gilt im übrigen
Ziffer XII (sonstige Schadenersatzansprüche). Weitergehende
oder andere als die vorstehend geregelten Ansprüche
des Auftraggebers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen
wegen eines Gewährleistungsanspruches sind ausgeschlossen.
XI. Nutzungsrechte und Copyrightvermerke
1. Wir räumen dem Auftraggeber ab dem Zeitpunkt
der Entstehung die ausschließlichen, zeitlich
unbefristeten, übertragbaren und inhaltlich unbeschränkten
Rechte ein, die Gesamtleistung und alle Teilleistungen,
die speziell für den Auftraggeber entwickelt wurden,
einschließlich der Dokumentation zu nutzen, insbesondere
zu dekompilieren, zu modifizieren, abzuändern,
weiterzuentwickeln und Sublizenzen zu vergeben. Die
Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben hiervon jedoch
unberührt.
2. Sofern wir im Rahmen unserer Leistungen für
den Auftraggeber schutzrechtsfähige Leistungen
oder Teilleistungen entwickeln, steht uns das Recht
auf Urhebernennung zu. Wir sind insoweit berechtigt,
nach Absprache mit dem Auftraggeber einen Urhebervermerk
in marktüblicher Form und Gestaltung anzubringen.
XII. Sonstige Schadenersatzansprüche
1. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, gleich
aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung
von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus
unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B.
nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes
und der groben Fahrlässigkeit oder der vorsätzlichen
und grob fahrlässigen Beeinträchtigung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei
der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für
Körperschäden oder wegen der Übernahme
einer Garantie für das Vorhandensein von Eigenschaften
gehaftet wird.
4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des
Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden.
5. Zur Schadensminderung ist der Auftraggeber verpflichtet,
tägliche Sicherungen des Datenbestandes vorzunehmen,
wie er auf unseren Server übertragen wird.
XIII. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Leistungsentgelte und die Zahlungsfälligkeiten
ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste
bzw. aus dem Projektbrief. Die Leistungsentgelte sind
zu den dort genannten Zahlungsterminen ohne Abzug zur
Zahlung fällig. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.
2. Scheckhereingabe gelten erst nach Einlösung
als Zahlung.
3. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener
Gegenansprüche steht dem Auftraggeber auch kein
Zurückbehaltungsrecht zu.
XIV. Verschwiegenheit
Beide Parteien verpflichten sich gegenüber nicht
beteiligten Dritten gegenseitig zu absoluter Vertraulichkeit
hinsichtlich aller Informationen, die sie bei Ausführung
des Auftrages oder im Zusammenhang mit der Ausführung
des Auftrages erlangt haben und zum vorbehaltlosen Schutz
dieser Vertraulichkeit. Dies gilt nicht für Informationen,
die allgemein zugänglich sind, von der anderen
Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder
von dritter Seite bekannt geworden sind. Die Beweislast
für eine solche Ausnahme trägt die Partei,
die sich auf den Ausnahmetatbestand beruft. Die Verschwiegenheitsverpflichtung
gilt gleichermaßen für alle Mitarbeiter,
Subunternehmer, freien Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen
der Parteien.
XV. Rechtmäßigkeit von Inhalten, Schutzrechte
Dritter
1. Der Auftraggeber steht weiterhin dafür ein,
dass auf der Website nur rechtmäßige Inhalte
gespeichert sind und das Verlinkungen nur zu Seiten
mit rechtmäßigen Inhalten bestehen. Insbesondere
gewährleistet der Auftraggeber dass die gespeicherten
Inhalte nicht gegen Bestimmungen des Strafrechts, insbesondere
das Verbot der Verbreitung pornografischer Schriften
(§ 184 StGB), die Vorschriften über die Volksverhetzung
(§ 130 StGB) oder persönlichkeitsrechtliche
Bestimmungen wie Beleidigung oder üble Nachrede
( §§ 185- 189 StGB) verstoßen. Erhalten
wir Kenntnis von solchen Verstößen, sind
wir berechtigt und u.U. gesetzlich verpflichtet, die
Nutzung der gespeicherten Daten zu unterbinden.
2. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die uns
überlassenen Materialien, Daten, Bilder, Grafiken
usw. oder die vom Kunden selbst geladenen Daten für
den Leistungszweck verwendet werden dürfen und
die Verwendung für den Leistungszweck nicht in
Rechte Dritter, insbesondere in Patente, Lizenzen oder
sonstige Schutzrechte, eingreifen und nicht gegen Bestimmungen
des Marken- oder Wettbewerbsrechts verstoßen.
Der Auftraggeber wird uns auf erstes Anfordern von allen
Forderungen und Ansprüchen freistellen und gegen
alle Ansprüche verteidigen, die wegen der Verletzung
von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber erstattet die hierdurch entstehenden
Kosten.
3. Der Auftraggeber gewährleistet weiterhin, dass
die Bestimmungen über die Anbieterkennzeichnung
erfüllt werden.
4. Die Vertragspartner sind wechselseitig verpflichtet,
sich unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
wenn gegen sie Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten
im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen
Leistungen geltend gemacht werden.
5. Verstößt der Kunde gegen die vorstehend
übernommenen Verpflichtungen, ist er zur Unterlassung
des Verstoßes und zum Ersatz des uns entstandenen
oder noch entstehenden Schadens verpflichtet. Der Auftraggeber
hat uns von allen Schadenersatzansprüchen oder
Aufwendungsersatzansprüchen Dritter freizustellen,
die durch den Verstoß verursacht wurden. Unser
Recht zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen
Kündigung bleibt unberührt.
XVI. Anbieterkennzeichnung
Wir haben das Recht von dem Auftraggeber zu verlangen,
dass der Kunde auf jeder Seite der Website einen für
den Benutzer lesbaren Hinweis auf uns aufnimmt. Soweit
dies nicht zumutbar ist, hat der Hinweis auf einer Seite
(Datei) zu erfolgen, die mittels Hyperlink von jeder
Seite der Website erreichbar ist und die durch Ihre
Kennzeichnung (Impressum o.ä.) erkennen lässt,
dass dort ein Hinweis auf den Anbieter erfolgt.
XVII. Nachwirkende Pflichten
Nach Erfüllung oder vorzeitiger Beendigung des
Vertrages werden beide Parteien sich alle empfangenen
Gegenstände unverzüglich zurückgeben
und alle Informationen erteilen bzw. Teilleistungen
übergeben, die für die andere Vertragspartei
in technischer, kaufmännischer oder rechnerischer
Hinsicht relevant sind, soweit sie hierauf auch während
der Vertragslaufzeit einen Anspruch hatten oder dieser
Anspruch mit dem Vertragsende entstanden ist. Die allgemeinen
Schutz- und Warnpflichten sind auch nach Vertragsende
zu beachten. Elektronisch oder auf Papier archivierte
Daten oder Informationen der anderen Vertragspartei
sind auf deren Wunsch entweder zu vernichten oder auszuhändigen.
XVIII. Sonstiges
1. Erfüllungsort ist Troisdorf.
2. Bei allen aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeit ist, wenn der Auftraggeber Unternehmer,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen
ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für
unseren Sitz zuständig ist. Wir sind berechtig,
am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch soweit das deutsche
Recht auf dieses verweist. Dies gilt auch dann, wenn
der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.
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