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Headworker.de spricht sich gegen Domainhandel aus!

 

Domainhandel

Ein typischer Fall: ein neuer Kunde von uns plant eine Geschäftseröffnung mit einem neuen und innovativen Konzept. Das Geschäftsprinzip oder der Produktbereich schränkt die Suche nach einer geeigneten Domain schon ein und um eine wirklich treffende und auch für Suchmaschinen gut geeignete Domain zu finden, bleibt man schlussendlich bei ein bis drei potentiellen Kandidaten hängen. Nun der Test: bei einer .de – Domain ein Besuch auf der Denic-Website: „diese Domain ist bereits vergeben“…- nun geben wir die Domain in den Browser ein, um zu sehen, was sich für eine Website dahinter verbergen mag. Es erscheint eine Website eines Domain-Verwalters mit Werbelinks und der Mitteilung, dass diese Domain zum Verkauf angeboten wird. Ein paar Klicks weiter und wir sind im Bilde: ab 1500 Euro aufwärts soll die Domain kosten. Nach einiger Recherche ist auch klar: diese Domain wurde vor Jahren registriert und unmittelbar danach zum Verkauf angeboten. Es hat nie eine Internetseite unter dieser Domain gegeben. Wir prüfen auch noch unsere zwei weiteren Domain-Kandidaten und haben auch hier kein Glück…- so kann´s gehen.

Domain und Recht

Die Höhe der Domain-Preise steht zu einer „Leistung“, die damit verbunden wäre in keinem Verhältnis. Was eigentlich ist in diesem Zusammenhang als eine Leistung anzusehen, die einen solchen Preis rechtfertigen könnte? Die Idee, sich diese Domain zu sichern? 5 Mausklicks bis zum Sichern? Etwa 10€ Jahresgebühr für die Domain? Kann man dieses Thema überhaupt im Zusammenhang mit einer „Leistung“ im Sinne von einer Tätigkeit oder Arbeit, die investiert wurde, diskutieren? Eher nicht. Hier ist der Wert für die Begrifflichkeit der Domain als Diskussionsgrundlage heranzuziehen. Ein treffender Domainname, der quasi von selbst Internet-User anzieht, wie das klassische Beispiel einer Städte-Domain (z.B. www.koeln.de) ist im Prinzip natürlich unbezahlbar. Aber rechtfertigt die Idee, sich eine bestimmte Begrifflichkeit als Domain zu sichern, solche Preise, bzw. die Tatsache, dass diese Domain meist Monate oder Jahre nicht genutzt werden, weil keiner bereit ist, solche Preise für eine Domain zu zahlen? Wir sind der Ansicht, das es keine Rechtfertigung für solche Preise gibt, denn früher oder später haben mehr oder weniger Menschen die Idee, sich ein und denselben Domain-Namen zu sichern. Und ein Domainname ist keine derart anspruchsvolle, kreative Leistung, die die sog. "Schöpfungshöhe" von z.B. einem Musikstück oder Gemälde erreichen würde und so eine entsprechende Vergütung rechtfertigt.

Das "bessere Recht"

Für z.B. Städtenamen gibt es bereits einschlägige Urteile, dass ein Land, eine Stadt oder Gemeinde das „bessere Recht“ an einer solchen Domain hat. Und bei Firmendomains? Ist eine Firma mit entsprechender Größe am Markt etabliert, kommt auch hier das bessere Recht zum Tragen, wenn ein Domain-Name z.B. den Firmennamen mit aufweist. Ein Beispiel: jemand kommt auf die Idee, sich die Domain www.RTL-TV-SPASS.de sichern zu wollen, so kann er das tun. Diese Domain ist aktuell auch frei. Wird die Firma RTL New Media darauf aufmerksam (und das geht ganz schnell) und ist der Ansicht, dass die Inhalte auf der Website dieser Domain nicht in Ordnung sind oder sie wollen diese Domain einfach nur auf ihre Haupt-Internetseite routen, dann ist es vorbei und der erste Brief der Rechtsabteilung von RTL liegt im Briefkasten. Eine solche Domain würde ohne weitere Diskussion vor Gericht sofort RTL zugesprochen werden. Und das OHNE entsprechende Zahlungen an denjenigen, der so „schlau“ gewesen ist, sich diese Domain zu sichern.

Ausweichdomains

Oftmals sichert sich also der kleine Mittelständler, der sich eine solche Gerichtsverhandlung vor Eröffnung seines neuen Geschäftes nicht leisten will, eine Ausweich-Domain, die das Geschäftsmodell leidlich repräsentiert und wartet vielleicht ab, bis derjenige der die Wunschdomain zum Verkauf anbietet, diese von sich aus aufgibt. Oft muss man aber auch einfach einsehen, dass es keinen Sinn hat, nach anderen Begrifflichkeiten für den Domainnamen zu suchen, da diese das Geschäftsmodell nicht mehr annähernd optimal beschreiben. In so einem Fall und in der heutigen Zeit, in der Internetmarketing, selbst für Firmen mit Produkten, die nicht über das Internet verkauft werden, enorm wichtig geworden ist, ist so eine Situation dann schon ein schlechter Start ins Internet, der nicht sein müßte. Und das nur, weil es keine sinnvollen Regelungen seitens des Gesetzgebers gibt, die sicherstellen, dass Domains auch ihrem Zweck entsprechend genutzt werden müssen. Nämlich als Adresse für eine existierende Internetseite!

Sinnvolle Domain-Namen sind begrenzt!

Aufgrund der Tatsache, dass (auch im Sinne der Suchmaschinenoptimierung) sinnvolle Begrifflichkeiten für Domain-Namen begrenzt sind, sprechen wir uns hiermit ganz klar gegen diese Art des Domainhandels aus! Es ist ein eklatanter Mißstand, dass Domains Monate und Jahre nicht nutzbar sind und zu völlig abstrusen Summen verkauft werden sollen. Hier sollte der Gesetzgeber eine Regelung schaffen, die den „Eigentumszeitraum“ einer ungenutzten, bzw. zum Verkauf ausgestellten Domain zeitlich begrenzt. Somit haben andere, die diese Domain effektiv nutzen wollen, auch die Chance, dies zu tun.


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